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Ein Erhöhungsschreiben in der Hand? Prüfe zwei Dinge getrennt: den Betrag (Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete – der niedrigere Wert gilt) und die Form (Begründung, Textform, Doppel-Sperrfrist). Warum ein Formfehler das ganze Verlangen kippt, ein zu hoher Betrag aber nur den überschießenden Teil – plus interaktiver Prüfer mit Fristen-Rechner.
Ein Brief vom Vermieter, eine neue Zahl, ein mulmiges Gefühl: Darf er das überhaupt? Die gute Nachricht ist, dass eine Mieterhöhung nach dem Vergleichsmieten-Verfahren an klare Regeln gebunden ist – und dass du sie in wenigen Minuten selbst grob einordnen kannst. Der Trick liegt darin, zwei völlig verschiedene Fragen sauber zu trennen: Ist der geforderte Betrag zulässig? Und ist das Schreiben als solches formal wirksam? Beide hängen an derselben Entscheidung – zustimmen oder nicht –, folgen aber ganz unterschiedlichen Regeln.
Wenn du es eilig hast, trag deine Zahlen direkt in den Prüfer ein. Er rechnet die Kappungsgrenze exakt, vergleicht sie mit deiner geschätzten Vergleichsmiete und leitet aus dem Zugangsdatum alle Fristen ab. Wie die Prüfung dahinter funktioniert – und wo ihre Grenzen liegen – steht im Rest des Artikels.
Trag die Zahlen aus deinem Erhöhungsschreiben ein. Der Prüfer rechnet die Kappungsgrenze exakt, vergleicht sie mit deiner geschätzten Vergleichsmiete und leitet aus dem Zugangsdatum alle Fristen ab.
1. Betrag prüfen
Deine derzeitige Kaltmiete pro Monat, ohne Nebenkosten.
Die neue Nettokaltmiete pro Monat aus dem Schreiben.
Schätzung aus dem Mietspiegel deiner Stadt (0 = unbekannt). Zweite, unabhängige Obergrenze.
15 % gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (per Landesverordnung) — sonst 20 %. Selbst prüfen.
Zulässige Obergrenze
950,00 €
Die Vergleichsmiete bindet — sie liegt unter der Kappungsgrenze von 960,00 €.
Max. zulässige Erhöhung
150,00 €
Gegenüber deiner aktuellen Miete – begrenzt durch Kappung (20 %) und Vergleichsmiete.
Geforderte Erhöhung
30,00 € zu viel
Gefordert: 980,00 € pro Monat.
2. Fristen prüfen
Der Tag, an dem das Erhöhungsverlangen bei dir angekommen ist.
Für die Sperrfrist-Prüfung. Leer lassen, wenn unbekannt.
Zustimmungsfrist Ende
31. Oktober 2026
Bis zu diesem Tag musst du reagieren (Ablauf des 2. Kalendermonats nach Zugang, § 558b BGB).
Erhöhung wirksam ab
1. November 2026
Ab diesem Tag schuldest du bei Zustimmung die neue Miete (Beginn des 3. Kalendermonats).
Klagefrist Vermieter
31. Januar 2027
Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter bis hierhin auf Zustimmung klagen — sonst verfällt das Verlangen.
Reine Orientierung auf Basis deiner Eingaben: Die Kappungsgrenze wird exakt gerechnet, die ortsübliche Vergleichsmiete ist deine Schätzung, und der Fristen-Countdown ist unverbindlich (der genaue Zugang kann im Streit stehen). Keine Rechtsberatung.
Die meisten Ratgeber und fast alle Online-Rechner konzentrieren sich auf eine einzige Frage: Wie viel Prozent darf die Miete steigen? Das ist wichtig – aber nur die halbe Prüfung. Ein Erhöhungsverlangen kann auf zwei grundverschiedene Arten angreifbar sein, und die Rechtsfolgen sind gegensätzlich.
Ein formeller Mangel betrifft das Schreiben selbst: Fehlt eine taugliche Begründung, ist die Textform nicht gewahrt oder wurde die Sperrfrist nicht abgewartet, dann ist das gesamte Verlangen unwirksam. Du musst darauf gar nicht reagieren; der Vermieter muss ein neues, fehlerfreies Schreiben aufsetzen.
Ein materieller Mangel betrifft dagegen nur die Höhe: Verlangt der Vermieter mehr, als Kappungsgrenze oder Vergleichsmiete erlauben, ist das Verlangen nur im überschießenden Teil unwirksam. Bis zur zulässigen Höhe bleibt es bestehen. Genau diese Unterscheidung ist der rote Faden dieses Artikels – und der Punkt, an dem die meisten schnellen Antworten aus dem Netz ungenau werden.
Beim Betrag machen viele denselben Denkfehler: Sie halten die Kappungsgrenze für die Grenze. Tatsächlich gelten nach § 558 BGB zwei Obergrenzen gleichzeitig und unabhängig voneinander Quelle. Zulässig ist nur, was beide einhält – es gewinnt also stets der niedrigere der beiden Werte.
Die Kappungsgrenze ist eine relative Grenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB) Quelle. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung diesen Wert per Rechtsverordnung auf 15 % absenken. Ob deine Gemeinde darunterfällt, hängt an der konkreten Verordnung und ist zeitlich befristet – die Listen ändern sich laufend und sind kommunenscharf. Deshalb rechnet der Prüfer oben standardmäßig mit 20 % und lässt dich per Auswahl auf 15 % umstellen, wenn du weißt, dass deine Stadt betroffen ist. Eine feste Städteliste wäre nach wenigen Monaten veraltet – prüfe den Wert lieber selbst beim Mieterbund oder deiner Stadt.
Diese Grenze ist rein rechnerisch: aus 800 € Ausgangsmiete werden bei 20 % höchstens 960 €. Genau das ist der Teil, den ein Tool exakt beziffern kann – anders als die zweite Grenze.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine absolute Grenze: Höher als sie geht es nie, egal wie niedrig die Ausgangsmiete war. Sie ist der Durchschnitt der Entgelte, die in den letzten sechs Jahren für vergleichbaren Wohnraum vereinbart oder geändert wurden – vergleichbar nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und energetischer Beschaffenheit (§ 558 Abs. 2 BGB). Das Referenzfenster wurde 2020 von vier auf sechs Jahre verlängert; ältere Ratgebertexte nennen deshalb teils noch „vier Jahre".
Der Haken: Die Vergleichsmiete ist eine Tatsachenfrage, kein Wert, den du selbst exakt ausrechnen kannst. Sie ergibt sich aus dem Mietspiegel, einem Gutachten oder Vergleichswohnungen. Deshalb behandelt der Prüfer sie ehrlich als Schätzung, die du einträgst – nicht als berechnetes Ergebnis. Trägst du sie ein, zeigt er dir, ob im konkreten Fall die Kappung oder die Vergleichsmiete die Erhöhung deckelt.
Wie kommst du an eine belastbare Schätzung? Der erste Griff ist der Mietspiegel deiner Stadt – viele Kommunen stellen ihn online oder als Broschüre bereit, oft mit einem einfachen Formular, das aus Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung eine Spanne pro Quadratmeter ausgibt. Multipliziert mit deiner Wohnfläche erhältst du eine grobe Vergleichsmiete für den Prüfer. Achte auf zwei Punkte: Nutze die aktuelle Fassung, und ordne deine Wohnung ehrlich ein – wer sich in die teuerste Spalte rechnet, prüft sich selbst in die Irre. Bist du unsicher, hilft eine kurze Beratung beim örtlichen Mieterverein weiter; sie kennen den Mietspiegel und die typischen Streitpunkte.
Zwei weitere Feinheiten regelt das Gesetz noch: Drittmittel wie öffentliche Förderungen sind bei der Berechnung abzuziehen (§ 558 Abs. 5 BGB), und Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam – die Regeln sind also halbzwingend (§ 558 Abs. 6 BGB). Was im Mietvertrag zu deinen Lasten von § 558 abweicht, gilt schlicht nicht.
Nimm eine Ausgangsmiete von 800 € und eine Gemeinde ohne 15-%-Verordnung. Die Kappungsgrenze erlaubt bis 960 €. Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 1.000 €, gewinnt der niedrigere Wert – zulässig sind 960 €, nicht 1.000 €. Liegt die Vergleichsmiete dagegen bei 900 €, dann deckelt sie, obwohl die Kappung noch bis 960 € Luft ließe: zulässig sind dann nur 900 €. So wird sichtbar, dass mal die eine, mal die andere Grenze bindet – und warum es beide braucht.
Kappungsgrenze
+20 %
in 3 Jahren, § 558 Abs. 3 BGB
in angespannten Märkten
+15 %
nur per Landesverordnung
Referenzfenster Vergleichsmiete
6 Jahre
§ 558 Abs. 2 BGB
Ist der Betrag geklärt, lohnt der Blick auf die Form des Schreibens – denn hier steckt der schärfste Hebel. Bei einem formellen Mangel ist nicht nur ein Teil, sondern das komplette Verlangen unwirksam.
Das Erhöhungsverlangen muss dem Mieter „in Textform zu erklären und zu begründen" sein (§ 558a Abs. 1 BGB) Quelle. Textform heißt: Ein Brief oder eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend. Entscheidend ist die Begründung – ohne sie, oder mit einer untauglichen, ist das Verlangen formell unwirksam.
Womit der Vermieter begründen darf, zählt § 558a Abs. 2 BGB auf. Der Katalog ist mit dem Wort „insbesondere" eingeleitet – er ist also nicht streng abschließend, aber in der Praxis sind es diese vier Standardmittel:
Ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde. Der qualifizierte hat besonderes Gewicht (dazu unten).
Eine anerkannte Datenbank, die vergleichbare Mieten führt.
Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen mit ihrer Miete.
Beim qualifizierten Mietspiegel lohnt ein zweiter Blick: Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und anerkannt worden sein, ist alle zwei Jahre anzupassen und spätestens alle vier Jahre neu zu erstellen (§ 558d BGB) Quelle. Er trägt eine Vermutungswirkung: Es wird vermutet, dass die dort genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete abbilden. Beruft sich der Vermieter aber auf einen veralteten, nicht fristgerecht angepassten Mietspiegel, ist diese Vermutung angreifbar.
Rund um die Sperrfrist kursieren zwei Zahlen – 12 und 15 Monate –, und beide sind richtig, weil sie verschiedene Zeitpunkte messen (§ 558 Abs. 1 BGB). Das sauber zu trennen ist der Punkt, an dem viele Darstellungen ungenau werden:
| Frist | Bezugspunkt | Wert |
|---|---|---|
| Frühestes Verlangen | ab der letzten Mieterhöhung | 12 Monate (1 Jahr) |
| Miete unverändert | bei Wirksamwerden der Erhöhung | 15 Monate |
Kombiniert heißt das: Der Vermieter darf das Schreiben etwa ein Jahr nach der letzten Erhöhung verschicken. Weil die neue Miete aber erst mit Beginn des dritten Monats nach Zugang wirkt, ist die alte Miete dann tatsächlich rund 15 Monate unverändert geblieben. Der Prüfer oben nimmt dir diese Verwechslung ab: Trägst du das Datum der letzten Erhöhung ein, meldet er, ob beide Fristen gewahrt sind. Ist eine verletzt, ist das ein Formfehler – und das ganze Verlangen fällt.
Sitzt die Form, geht es um deine eigene Uhr. Aus dem Zugang des Schreibens leiten sich drei Daten deterministisch ab (§ 558b BGB) Quelle – genau die rechnet der Prüfer aus:
| Ereignis | Zeitpunkt |
|---|---|
| Zustimmungsfrist des Mieters | bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang |
| Erhöhung wirksam | ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang |
| Klagefrist des Vermieters | drei weitere Monate nach Ablauf der Zustimmungsfrist |
Ein Beispiel: Geht das Schreiben am 10. März zu, läuft deine Zustimmungsfrist bis zum 31. Mai; stimmst du zu, schuldest du die höhere Miete ab dem 1. Juni. Stimmst du nicht zu, hat der Vermieter bis Ende August Zeit, auf Zustimmung zu klagen – tut er es nicht, verfällt das Erhöhungsverlangen und er muss von vorn beginnen. Wichtig: Der genaue Zugang kann im Streit stehen (Einwurf gegen Kenntnisnahme). Der Fristen-Countdown ist deshalb eine Orientierung, kein rechtsverbindliches Enddatum.
Ein Punkt wird dabei gern übersehen: Eine Zustimmung muss nicht ausdrücklich erklärt werden. Wer die neue, höhere Miete ab dem Wirksamkeitstermin vorbehaltlos überweist, kann damit konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, zustimmen. Solange du noch prüfst oder den Betrag für zu hoch hältst, solltest du deshalb nicht einfach den erhöhten Betrag zahlen. Zahle im Zweifel weiter die alte Miete und reagiere schriftlich – oder zahle, wenn überhaupt, ausdrücklich „unter Vorbehalt". Sonst schaffst du selbst Fakten, die du eigentlich noch klären wolltest. Umgekehrt gilt: Bloßes Schweigen ist keine Zustimmung – aber es lässt die Frist verstreichen und überlässt dem Vermieter den nächsten Zug.
Jetzt fügt sich alles zusammen. Ob ein Fehler formeller oder materieller Natur ist, bestimmt, was du tun musst:
Die praktische Folge des materiellen Falls heißt Teilzustimmung: Ist die Erhöhung dem Grunde nach berechtigt, aber der Höhe nach zu hoch, kannst du bis zu dem Betrag zustimmen, den du für zulässig hältst, und den Rest ablehnen. In dieser Höhe tritt die Erhöhung dann ein. Um den Rest muss der Vermieter notfalls streiten. Der Prüfer oben zeigt dir den überschießenden Betrag direkt an – das ist die Summe, um die es bei einer Teilzustimmung geht.
Landläufig heißt es „zustimmen oder widersprechen". Tatsächlich hast du bis zum Fristende vier Wege – und die Teilzustimmung fehlt in den meisten Darstellungen:
Ausdrücklich oder durch vorbehaltlose Zahlung der neuen Miete. Sinnvoll, wenn Betrag und Form sauber sind.
Bis zu dem Betrag, den du für zulässig hältst; den überschießenden Teil konkret ablehnen. Der richtige Weg bei einem reinen Betragsfehler.
Bei einem Formfehler oder einer unberechtigten Erhöhung. Dann liegt der Zug beim Vermieter – Klage binnen drei Monaten oder Verfall.
Gilt als Nicht-Zustimmung, ist aber riskant: ohne dokumentierte Prüfung. Eine klare schriftliche Reaktion ist fast immer besser.
Hast du dich entschieden, geht es um die saubere Umsetzung. Vier Dinge sind wichtig:
Und noch ein Hinweis zum Ton: Eine Mieterhöhung ist kein Affront, sondern ein geregeltes Verfahren. Wer sachlich prüft und sachlich antwortet, steht am Ende besser da als wer aus dem Bauch heraus alles ablehnt – oder alles unterschreibt.
Die häufigste Verkürzung überhaupt. Auch wenn die 20 % noch Luft lassen, ist bei der ortsüblichen Vergleichsmiete Schluss – und umgekehrt. Immer beide Werte vergleichen und den niedrigeren nehmen.
Beide Zahlen sind richtig, sie messen nur verschiedene Zeitpunkte. Wer sie in einen Topf wirft, hält eine korrekte Frist für einen Fehler – oder übersieht einen echten.
Ein reiner Betragsfehler macht die Erhöhung nur teilweise unwirksam. Wer pauschal ablehnt statt teilzuzustimmen, riskiert unnötig einen Streit über den Teil, der ohnehin berechtigt war.
Fehlt die Begründung oder die Sperrfrist wurde nicht gewahrt, ist das ganze Verlangen unwirksam. Wer aus Reflex zustimmt, zahlt mehr, als er müsste.
Ob Zustimmung, Teilzustimmung oder Ablehnung – ohne nachweisbaren Zugang in Textform steht im Streit Aussage gegen Aussage.
Damit du das Ergebnis richtig einordnest: Der Prüfer oben rechnet zwei Dinge exakt – die Kappungsgrenze aus deiner Ausgangsmiete und die Fristen aus dem Zugangsdatum. Beides ist reine Rechnung und deshalb verlässlich. Die ortsübliche Vergleichsmiete dagegen ist immer nur so gut wie deine Schätzung; sie kann der Prüfer nicht kennen. Und ob deine Gemeinde unter die 15-%-Absenkung fällt, hängt an einer Verordnung mit Stichtag, die sich ändert – deshalb musst du den Kappungssatz selbst wählen.
Was der Prüfer bewusst nicht beurteilt, ist der Inhalt der Begründung: Ob ein konkreter Mietspiegel tauglich ist oder ein Gutachten überzeugt, ist eine juristische Wertung im Einzelfall. Der Prüfer sagt dir, ob Betrag und Fristen im Rahmen liegen und welche Formpunkte du abklopfen musst – die endgültige Einordnung eines strittigen Falls gehört in die Hände des Mietervereins oder einer Fachanwältin.
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