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Was du als Vermieter legitim bewerten darfst – Bonität, Einkommen, Selbstauskunft, Mietschuldenfreiheit – und wo das AGG (§§ 19, 21) und die DSGVO klare Grenzen ziehen: verbotene Fragen, die DSK-Drei-Phasen-Regel für Unterlagen, wann SCHUFA überhaupt zulässig ist, Löschpflicht nach Absage und objektive Kriterien als Schutz vor Diskriminierungsvorwürfen.
Wer eine Wohnung vermietet, sucht im Kern nur eines: jemanden, der die Miete verlässlich zahlt und die Wohnung pfleglich behandelt. Doch zwischen diesem legitimen Ziel und der konkreten Auswahl liegt ein juristisches Minenfeld – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die DSGVO und eine Reihe von BGH-Urteilen, die genau festlegen, was du fragen darfst und was nicht. Falsch gemacht, wird aus einer harmlosen Absage schnell ein Schadensersatzanspruch oder ein Datenschutzverstoß.
Dieser Ratgeber sortiert die Lage für private Vermieter und kleine Anbieter: Was du legitim bewerten darfst, wo die Grenzen verlaufen, welche Unterlagen du in welcher Phase überhaupt verlangen darfst – und warum objektive, dokumentierte Kriterien nicht nur fairer, sondern auch dein bester Schutz vor Diskriminierungsvorwürfen sind.
Du darfst – und sollst – alles bewerten, was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bewerbers betrifft. Genau das hat der Bundesgerichtshof bestätigt: Fragen nach Beruf, Arbeitgeber, Einkommen und Vermögen sowie nach Name, Anschrift und Vertragstreue beim Vorvermieter sind grundsätzlich zulässig, weil sie der Vermieter braucht, um sich ein Bild von Bonität und Zuverlässigkeit zu machen – und sie müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden Quelle.
Zu den legitimen Kriterien gehören:
Wichtig: Die Beweislast kippt zu deinen Gunsten, wenn ein Bewerber bei zulässigen Fragen lügt. Wer Einkommen, laufende Insolvenz oder Mietschulden falsch angibt, riskiert die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung oder die fristlose Kündigung Quelle.
Das AGG () verbietet Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität (§ 1 AGG) Quelle. Bei der Wohnungsvermietung greift das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des § 19 AGG.
Hier wird es für private Vermieter wichtig: Das Gesetz unterscheidet danach, wie viele Wohnungen du vermietest.
Wer gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, riskiert Ansprüche nach § 21 AGG: Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz – einschließlich einer Entschädigung für immaterielle Schäden. Betroffene müssen ihre Ansprüche allerdings innerhalb von zwei Monaten geltend machen Quelle.
Aus dem AGG und der BGH-Rechtsprechung folgt eine klare Liste von Fragen, die du nicht stellen darfst, weil sie die Intim- oder Privatsphäre betreffen oder an ein geschütztes Merkmal anknüpfen. Stellst du sie trotzdem, hat der Bewerber das sogenannte „Recht zur Lüge": Er darf die Frage unbeantwortet lassen oder bewusst falsch beantworten, ohne dass dir daraus später Rechte entstehen.
Unzulässig sind insbesondere Fragen nach:
Auf unzulässige Fragen darf der Mietinteressent schweigen oder sogar bewusst falsch antworten. Falsche Angaben auf eine verbotene Frage geben dem Vermieter später keine Handhabe.
Die Linie verläuft also entlang der Frage: Betrifft die Information die wirtschaftliche Zuverlässigkeit – oder die Person als solche? Einkommen, Vorvermieter, Mietschulden: erlaubt. Glaube, Herkunft, Kinderwunsch: tabu.
Selbst eine erlaubte Information darfst du nicht zu jedem Zeitpunkt erheben. Die DSGVO verlangt Datenminimierung – du darfst nur erheben, was im jeweiligen Schritt wirklich nötig ist. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat das in ihrer Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen" (Version 2.0, 2026) in drei Phasen gegossen Quelle.
Beim Besichtigungstermin ist die Datenerhebung stark begrenzt. Zulässig sind in der Regel nur Name und Kontaktdaten, damit du Interessenten erreichen kannst. Einkommensfragen, Gehaltsnachweise oder Ausweiskopien haben hier nichts zu suchen – wer in der Besichtigungsphase eine vollständige Selbstauskunft samt Belegen einsammelt, sammelt zu früh und zu vielQuelle.
Sobald ein Interessent ernsthaft erklärt, die Wohnung mieten zu wollen, verschiebt sich die Rechtslage. Jetzt darfst du nach Haushaltsgröße, Beruf, Arbeitgeber und Einkommen fragen sowie nach konkreten Bonitätsrisiken (etwa einer laufenden Insolvenz oder bekannten Zahlungsstörungen). Tabu bleiben Familienstand, Schwangerschaft, Vorstrafen, Religion und Herkunft.
Erst wenn du dich für eine Person entschieden hast, darfst du Nachweise verlangen: Gehaltsabrechnungen der letzten Monate, einen Bonitätsnachweis, gegebenenfalls eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Von allen anderen Bewerbern brauchst du diese Belege nicht – also fordere sie auch nicht an.
Neu in der Version 2.0 (2026) ist ein ausdrücklicher Warnhinweis im Muster-Fragebogen: keine unaufgeforderte Übersendung nicht erforderlicher Unterlagen. Aus Datenschutzgründen darfst du personenbezogene Daten, die du nicht brauchst, gar nicht erst verarbeiten – auch dann nicht, wenn ein eifriger Bewerber sie dir ungefragt schickt Quelle.
Beim Thema Bonität ist die DSK besonders streng. Eine eigene SCHUFA-Auskunft darfst du nicht einholen, wenn der Bewerber selbst eine vorlegt oder wenn bereits ausreichende Bonitätsnachweise vorliegen. Erlaubt sind nur konkrete, zweckbezogene Nachweise – pauschale Abfragen bei Auskunfteien und das Verlangen einer kompletten Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO (die weit mehr enthält, als die Vermietung erfordert) sind unzulässig Quelle. Praktisch heißt das: Die SCHUFA stellt eine eigene Bonitätsauskunft für Vermietungszwecke bereit, die genau die relevanten Daten bündelt – diese gehört in Phase 3, nicht an den Anfang Quelle.
Und der Teil, den viele Vermieter übersehen: Was passiert mit den Daten der Abgelehnten? Sie müssen gelöscht werden, sobald sie für die Auswahl nicht mehr gebraucht werden – regelmäßig spätestens sechs Monate nach Eingang. „Blacklists" abgelehnter Bewerber sind unzulässig Quelle.
gestaffelte Datenerhebung
3 Phasen
DSK-Orientierungshilfe V2.0
Wohnungen = AGG eingeschränkt
≤ 50
Herkunft aber immer geschützt
Löschfrist abgelehnte Bewerber
6 Monate
keine Blacklists
Das stärkste Argument für ein sachliches, dokumentiertes Auswahlverfahren ist nicht Fairness allein – es ist die Beweislast. Macht ein abgelehnter Bewerber Indizien glaubhaft, die eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals vermuten lassen, trägt die Gegenseite die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorlag (§ 22 AGG) Quelle. Anders gesagt: Im Streit musst du zeigen, dass deine Entscheidung sachlich war.
Genau hier helfen vorab festgelegte, nachvollziehbare Kriterien. Wer für jede Bewerbung dieselben objektiven Maßstäbe anlegt – Tragfähigkeit des Einkommens, Bonität, Vollständigkeit der Mappe – und das dokumentiert, kann eine Absage jederzeit begründen, ohne in den Verdacht der Diskriminierung zu geraten. Ein willkürliches „passt nicht" kann genau das Gegenteil bewirken.
Objektive, gewichtete Kriterien sind doppelt nützlich: Sie führen zum verlässlicheren Mieter – und sie sind im Streitfall dein Nachweis, dass die Entscheidung sachlich getroffen wurde.
Auf WOHNO ist genau das der Ausgangspunkt: Das Portal stellt die Passung in den Vordergrund, nicht die schiere Zahl der Bewerbungen. Statt hundert ungefilterter Mails bekommst du Bewerbungen, die sich an denselben, gewichteten Kriterien messen lassen – der WOHNO-Score bündelt Einkommens-Tragfähigkeit, Bonität und Mappen-Vollständigkeit zu einer transparenten, für alle gleichen Bewertung. Das ersetzt keine rechtliche Prüfung und keine eigene Entscheidung, aber es macht den Auswahlprozess strukturiert, vergleichbar und dokumentierbar. Wie du den Prozess davor und danach organisierst, zeigen unsere Ratgeber zum überzeugenden Wohnungsinserat und zum Organisieren von Bewerbungen und Besichtigungen. Wer im Team vermietet, findet im Beitrag zur Vermietung im Team ergänzende Hinweise.
Mieter strukturiert und nachvollziehbar auswählen
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Inserat erstellen
Ein wiederholbarer Prozess für private Vermieter: Bewerbungen vorsortieren, Shortlist bilden, Besichtigungen sauber organisieren (Einzel statt Sammel), Termine koordinieren, fair absagen – und welche Bewerberdaten du nach der Vermietung laut DSGVO löschen musst.
Welche Unterlagen wirklich in die Bewerbungsmappe gehören, was du aus Datenschutzgründen weglassen darfst und welche Fragen Vermieter dir gar nicht stellen dürfen – ein Leitfaden für 2026 mit Selbstauskunft, SCHUFA, 3‑x‑Kaltmiete-Regel und AGG.
Wie du ein Inserat schreibst, das die richtigen Mieter anspricht statt 600 Anfragen produziert – mit den GEG-Pflichtangaben zum Energieausweis, korrekter Preisangabe unter der Mietpreisbremse, ehrlicher Beschreibung, guten Fotos und einer realistischen Zielgruppe.