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#§ 543 BGB
Alle Artikel mit dem Tag § 543 BGB.
Schimmel, kalte Heizung, Baulärm: Bei einem echten Mangel darfst du die Miete mindern – kraft Gesetzes, ohne Antrag. Der Haken ist nicht die Prozentzahl, sondern das Risiko dahinter: Wer zu viel kürzt, produziert Mietrückstand und riskiert im Extremfall die fristlose Kündigung. Dieser Artikel zeigt die richtige Reihenfolge (erst anzeigen, dann mindern), rechnet mit der Bruttomiete, ordnet die Quoten aus der Rechtsprechung als Spannen ein – und erklärt den sicheren Weg: unter Vorbehalt zahlen.